Höhere Mehrwertsteuersätze per 2024
Seit der Annahme der AHV Reform im Herbst 2022 steht fest, dass die Mehrwertsteuersätze per 1.1.2024 erhöht werden.
Ab 1.1.2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:
| bisher | neu |
Normalsatz | 7,7 % | 8,1 % |
Reduzierter Steuersatz | 2,5 % | 2,6 % |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3,7 % | 3,8 % |
Die Erhöhung der Saldosteuersätze sind auf der Website der ESTV publiziert.
Was gilt es dabei zu beachten?
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Falls Sie Leistungen erbringen, die aufgrund des Zeitraum dem bisherigen wie auch dem neuen Steuersatz unterliegen, müssen Sie bei der Rechnungsstellung Folgendes beachten:
- Leistungszeiträume mit den entsprechenden MWSt-Sätzen müssen getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden
- Falls dies nicht klar erkennbar ist auf der Rechnung, muss die gesamte Leistung zum neuen Steuersatz abgerechnet werden
Um Unklarheiten zu verhindern empfiehlt es sich, per Ende Jahr möglichst alle erbrachten Leistungen mit dem bisherigen Satz abzurechnen.
Zur Unterstützung der Wahl des korrekten MWSt-Satzes, kann Ihnen folgende Grafik weiterhelfen:
Quelle und weitere Informationen unter:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html