Mit dem Zusatz „MWST“ ist die neue UID-Nummer, welche jedes Unternehmen erhalten hat, gleichzeitig die neue MWST-Nummer, obligatorisch ab 1. Januar 2014.
Ab diesem Datum darf die bisherige sechsstellige MWST-Nummer nicht mehr verwendet werden.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihr Briefpapier mit der neuen MWST-Nummer versehen und/oder Ihre EDV oder Ihr Kassensystem umstellen, damit diese ab 1.1.2014 nur noch die neue MWST-Nummer verwenden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der ESTV unter folgendem Link:
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