
Änderungen Sozialversicherungen auf 1. Januar 2016
Die Änderungen auf den 1. Januar 2016 betreffend Sozialversicherungen sind geringfügig. Trotzdem haben sie Auswirkungen auf die Einrichtung Ihrer Lohnbuchhaltung. Wir haben eine kurze Zusammenfassung für Sie erstellt:
Die „grösste“ Änderung hat eine unmittelbare positive Auswirkung auf’s Portemonnaie jedes Angestellten (beim errechneten Durchschnittseinkommen 2014 in der Schweiz von CHF 6‘189.00 reduzieren sich die Sozialabzüge jährlich um den Betrag von vier Kaffee Crème), weil der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) von 0,5 % auf 0,45 % des Bruttolohnes sinkt. Somit beträgt der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je 0,225 %. Der Beitragssatz an die AHV/IV/EO sinkt somit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 5,15 % auf 5,125 %.
Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird auf CHF 148‘200.00 Bruttojahreslohn erhöht (bisher CHF 126‘000.00).
Auch bei der Arbeitslosenversicherung wird die Höchstgrenze auf CHF 148‘200.00 angehoben:
ALV-Beitrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1,1 % bis CHF 148‘200.00
ALV-Beitrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,5 % ab CHF 148‘201.00
Der Beitragssatz für Selbständigerwerbende an die AHV/IV/EO beträgt neu 9,65 % (bisher 9,7 %) ab einem Jahreseinkommen von CHF 56‘400.00.
Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige reduziert sich auf CHF 478.00 pro Jahr (vorher 480.00).
Der Bundesrat hat ein weiteres Mal eine Reduktion des BVG-Mindestzinssatzes beschlossen. Ab 1. Januar 2016 müssen BVG-Guthaben nicht mehr wie bisher mit 1,75 % verzinst werden, sondern nur noch mit 1,25 %. Das wird zukünftige Renten weiter reduzieren.
Wir hoffen, Ihnen damit eine kleine Hilfestellung für Ihre Lohnbuchhaltung 2016 geben zu können.
Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch, wenn Sie weitere Fragen haben.
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