Neues Aktienrecht 2023: Pflichten Verwaltungsrat / Geschäftsführung
Seit dem 01.01.2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft. Es verschärft die Pflichten des Verwaltungsrates (einer AG) oder der Geschäftsführung (einer GmbH) im Falle eines schlecht
Seit dem 01.01.2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft. Es verschärft die Pflichten des Verwaltungsrates (einer AG) oder der Geschäftsführung (einer GmbH) im Falle eines schlecht