Holdener Treuhand 6343 Rotkreuz Kanton Zug / News Covid

Unterstützung Coronavirus: Kurzarbeit, EO-Entschädigung, Finanzierung Bank, Bürgschaft vom Bund

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Auch sollen Konkurse verhindert werden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Massnahmen:
  • Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten
  • Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen AHV/IV/EO/ALV und SUVA
  • Liquiditätspuffer im Steuerbereich (MWSt, DBSt) und für Lieferanten des Bundes
  • Rechtsstillstand (SchkG): Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 gibt’s keine Betreibungen
  • Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit -> auch für Gesellschafter/Verwaltungsräte sowie Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten
  • Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
Für Details: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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