Unterstützung Coronavirus: Kurzarbeit, EO-Entschädigung, Finanzierung Bank, Bürgschaft vom Bund
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Auch sollen Konkurse verhindert werden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Massnahmen:
Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen AHV/IV/EO/ALV und SUVA
Liquiditätspuffer im Steuerbereich (MWSt, DBSt) und für Lieferanten des Bundes
Rechtsstillstand (SchkG): Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 gibt’s keine Betreibungen
Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit -> auch für Gesellschafter/Verwaltungsräte sowie Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten
Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
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