Selbständigkeit: Knackpunkt AltersvorsorgeSelbständigkeit
Knapp 13 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in der Schweiz sind selbständig. Selbständigkeit bringt zahlreiche Vorteile: unternehmerische Freiheit, Flexibilität und die Chance auf finanziellen Erfolg. Doch in den Jahren des Aufbaus konzentrieren sich Gründer/-innen oft hauptsächlich auf ihr Geschäft, während die Altersvorsorge zu kurz kommt. Dies kann später zu erheblichen finanziellen Problemen führen.
Zunächst mal: Wer gilt als selbständig?
In der Schweiz gelten Gründerinnen und Gründer von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften als selbständig Erwerbstätige. Anders sieht es bei Aktiengesellschaften oder GmbHs aus, deren Gründer/-innen gleichzeitig als Angestellte ihrer eigenen Firma gelten und somit als unselbständig Erwerbende eingestuft werden. Der Status als Selbständigerwerbender muss von den kantonalen Ausgleichskassen geprüft und genehmigt werden.
Die wichtigsten vier Merkmale einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind:
- Auftritt unter eigenem Namen
- Arbeit auf eigene Rechnung
- Tätigkeit in unabhängiger Position
- Ausübung auf eigenes wirtschaftliches Risiko
Sozialversicherungen
Das Schweizer Dreisäulenmodell aus staatlicher, betrieblicher und individueller Vorsorge bietet Schutz im Alter, bei Invalidität sowie im Todesfall und sichert einen angemessenen Lebensstandard auch nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit.
1. Säule
Die 1. Säule ist für alle Erwerbstätigen obligatorisch. Selbständige zahlen hier ihre Pflichtbeiträge, die je nach Einkommen zwischen 5,371 und 10 Prozent des jährlichen Arbeitseinkommens liegen, mindestens jedoch 514 Franken pro Jahr (Stand 2024). Zusätzlich fallen Beiträge an die Familienausgleichskassen an. Diese Beiträge können über den Online-Rechner auf www.ahv-iv.ch berechnet werden.
2. Säule
Die 2. Säule ist für Angestellte ab einem Einkommen von 22’050 Franken (Stand 2024) obligatorisch, für Selbständige jedoch freiwillig. Selbständige können sich der Vorsorgeeinrichtung ihres Branchenverbands oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse ihrer Mitarbeitenden ist möglich, sofern sie welche beschäftigen.
Eine Pensionskassenlösung kann besonders attraktiv und steuerlich vorteilhaft sein, da Einkäufe für Jahre, in denen keine Zahlungen in die 2. Säule geleistet wurden, möglich sind. Dies erhöht die Leistungen im Alter erheblich.
3. Säule
Bei geringen oder schwankenden Einkommen bietet die flexible Säule 3a eine gute Alternative. Die Säule 3a wird teilweise steuerlich gefördert und dient dazu, Vorsorgelücken zu schliessen. Selbständige ohne 2. Säule können bis zu 20 Prozent ihres steuerbaren Einkommens, maximal 35’280 Franken pro Jahr (Stand 2024), in die Säule 3a einzahlen. Sind die Selbständigen einer Pensionskasse angeschlossen, beträgt der maximale Beitrag 7’056 Franken pro Jahr.
Die Säule 3b bietet eine grössere Auswahl an Produkten und ist nicht staatlich reguliert. Sie eignet sich für mittel- bis langfristige Sparziele, bietet jedoch nicht die gleichen Steuervorteile wie die Säule 3a.
Fazit
Gerade Selbständige sollten sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzen. Eine Expertenberatung, die das Gesamtbild betrachtet, ist dabei äusserst sinnvoll. Die Vorsorgesituation sollte alle fünf Jahre oder bei grösseren persönlichen Veränderungen wie Heirat, Geburt oder Scheidung überprüft und angepasst werden. So sichern Sie sich einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Quelle: www.treuhandsuisse.ch