
Reform der Unternehmensbesteuerung
Bei der Besteuerung von Unternehmen besteht ein intensiver internationaler Steuerwettbewerb. Die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist darauf angewiesen, in diesem Wettbewerb bestehen zu können und auf internationale Akzeptanz zu stossen.
Die Unternehmenssteuerreform III soll der ausländischen Kritik an der Besteuerung von Unternehmen in der Schweiz Rechnung tragen. Kritisiert wird die unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Unternehmensgewinne durch die Kantone. Die Reform soll gleichzeitig die Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz festigen. Im Vordergrund des von Bund und Kantonen im Juni 2013 veröffentlichten Zwischenberichts steht die steuerliche Förderung von Aktivitäten im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation. Zudem können die Kantone ihre Gewinnsteuern senken.
Die Reform wird die öffentlichen Haushalte belasten. Ihre finanziellen Lasten sollen ausgewogen verteilt werden. Da die steuerpolitischen Massnahmen vor allem auf kantonaler Ebene umgesetzt werden, soll der Bund die Kantone mit geeigneten Massnahmen unterstützen. Mit Anpassungen der kantonalen Ausgleichszahlungen ist zu rechnen.
Zwischenbericht des Steuerungsorgans zuhanden des EFD
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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