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Mehrwertsteuer: Fristerstreckung online möglich

Sie brauchen mehr Zeit für die Abrechnung der Mehrwertsteuer? Sie können nicht fristgerecht zahlen? Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) bietet hier seit kurzem neue Möglichkeiten. Fristerstreckungsgesuche können über ein Online-Formular abgewickelt werden. Für die Verlängerung von Abrechnungs- und Zahlungsfristen sind einige Punkte zu beachten:

⇒ Fristerstreckungen sind erst möglich, nachdem der Steuerpflichtige das Abrechnungsformular erhalten hat.

⇒Trotz Fristerstreckungsgesuchen beginnt ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins zu laufen.

⇒ Für jede Firma und Abrechnungsperiode ist ein separates Formular einzureichen.

⇒ Fristerstreckungen von weniger als zwei Wochen nach Fälligkeitsdatum gewährt die ESTV stillschweigend, ein Gesuch ist nicht notwendig.

⇒ Hat der Steuerpflichtige bereits ein Schlussprotokoll erhalten, können keine Fristen mehr gewährt werden.

Das Online-Formular kann unter folgendem Link ausgefüllt und übermittelt werden:

http://www.estv.admin.ch/mwst/dienstleistungen/00229/01228/index.html?lang=de

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