2011 haben National- und Ständerat verschiedene Änderungen im Obligationenrecht beschlossen. Diese wurden am 21. November 2012 vom Bundesrat per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
Die Gesellschaftsform ist bezüglich Buchführung und Rechnungslegung nicht mehr massgebend. Dies bringt für KMU’s Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung und Erstellung der Konzernrechnung. Es gelten neu höhere Schwellenwerte für die ordentliche Revision. Für grössere Unternehmen hingegen gibt es zusätzliche Bestimmungen: Es muss eine Geldflussrechnung erstellt werden. Lagebericht und Anwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards sind weitere Themen.
Unternehmen müssen diese Bestimmungen zwingend ab dem Geschäftsjahr 2015 anwenden.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte.
Mehr Information können Sie der Broschüre der Treuhand-Kammer entnehmen:
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