Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)
Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen. Darin versteckt war auch eine Steuervorlage enthalten, nämlich die Begrenzung der Fahrtkosten unselbständig Erwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Abzug bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3‘000 begrenzt. Diese Limitierung hat nun aber zusätzliche Auswirkungen auf Erwerbstätige, denen der Arbeitgeber ein Geschäftsauto zur Verfügung stellt. Die EStV und einige Kantone werden aufgrund der FABI-Vorlage eine Aufrechnung beim steuerbaren Einkommen vornehmen. Der Inhaber eines Geschäftsfahrzeugs hat neu den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der pro Tag mehr als 20 km beträgt, zusätzlich zum bereits im Lohnausweis deklarierten Privatanteil von 9,6 % vom Fahrzeugpreis zu versteuern.
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