Am 1. Januar tritt das neue Aktienrecht in Kraft. Es sieht verschiedene Neuerungen vor, welche die Ausgestaltung der Generalversammlung der Aktionäre betrifft. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Änderungen.
Virtuell und hybrid werden erlaubt
Das neue Aktienrecht erlaubt die Nutzung von digitalen Technologien bei der Abhaltung von Generalversammlungen. Neu können virtuelle Generalversammlungen (z.B. Videokonferenzen) abgehalten werden. Die GV kann auch physisch an einem oder mehreren Tagungsorten parallel stattfinden und einzelne Aktionärinnen elektronisch zugeschaltet werden (Hybride Generalversammlung). In technischer und organisatorischer Hinsicht muss die Gesellschaft den reibungslosen Ablauf sowie die Identifikation und Abstimmungsmöglichkeit der Teilnehmer sicherstellen. Die Abhaltung von virtuellen Generalversammlungen sowie von Generalversammlungen im Ausland erfordert einer Grundlage in den Gesellschaftsstatuten.
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