Änderung der MWST-und Saldosteuersätze ab 1. Januar 2018
Am Sonntag, 24. September 2017, haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018.
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:
Normalsatz
Sondersatz
Reduzierter Satz
Aktuelle Steuersätze
8.0 %
3.8 %
2.5 %
– Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017
-0.4 %
-0.2 %
-0.1 %
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030
0.1 %
0.1 %
0.1 %
Neue Steuersätze ab 01.01.2018
7.7 %
3.7 %
2.5 %
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus.Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze (SSS) ab dem 1. Januar 2018.
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