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Änderung der MWST-und Saldosteuersätze ab 1. Januar 2018

Am Sonntag, 24. September 2017, haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018.

Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:

  Normalsatz Sondersatz Reduzierter Satz
Aktuelle Steuersätze 8.0 % 3.8 % 2.5 %
– Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 -0.4 % -0.2 % -0.1 %
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 0.1 % 0.1 % 0.1 %
Neue Steuersätze ab 01.01.2018 7.7 % 3.7 % 2.5 %


Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus.
Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze (SSS) ab dem 1. Januar 2018.

Bisherige Sätze in Prozent Sätze ab 1.1.2018 in Prozent
0,1 0,1
0,6 0,6
1,3 1,2
2,1 2,0
2,9 2,8
3,7 3,5
4,4 4,3
5,2 5,1
6,1 5,9
6,7 6,5

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